Letztes Update am 21. August 2023 von Martin Formann
Cannabis Legalisierung
Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen Referentenentwurf vorgelegt, welcher den Cannabisbesitz regeln soll. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 16.08.2023 beschlossen. Den Cannabiskonsumenten soll dadurch ein verantwortungsvoller Umgang mit der Droge erleichtert werden.
Diesbezüglich habe ich schon einige Anfragen erhalten. Auch im Internet gibt es schon zahlreiche Artikel und Videos über das neue Gesetz (Cannabisgesetz – CanG). Da wird dann geschrieben, bzw. erklärt, dass der Konsum legalisiert werde soll. Das ist irreführend, da ein Konsum von Cannabis schon immer straffrei war. Lediglich der Besitz entsprechender Mengen an Cannabisprodukten, die THC-haltig sind, wurde strafrechtlich geahndet. Gleiches galt auch für den Anbau von THC-haltigen Pflanzen.
Der vorläufige Entwurf sieht vor, dass der Besitz von bis zu 25 gr. Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt wird. Was den Eigenanbau angeht, so sollen bis zu 3 Pflanzen erlaubt sein. Anbauvereinigungen, die aber strengen Auflagen unterliegen, sollen auch mehr anbauen dürfen.
Noch völlig unklar ist, ab welcher THC-Konzentration im Blut zukünftig von einer Fahruntüchtigkeit ausgegangen werden kann. Bisher wurde dies schon bei einer THC-Konzentration von 1 ng/ml im Blut angenommen. In der Diskussion stehen 3, 5 und bis zu 10 ng/ml. Das wäre ein Schlag ins Gesicht für all diejenigen, die in der Vergangenheit unterhalb von 3 ng/ml im Straßenverkehr auffällig wurden, ein Fahrverbot erhielten und sich dann einer MPU unterziehen mussten.
Da eine Gleichbehandlung von Alkohol- und Cannabisdelikten im Straßenverkehr angestrebt wird, sollte bei einer ein- und erstmaligen Ordnungswidrigkeit (ab 0,5 Promille bei Alkohol) keine Überprüfung der Fahreignung erfolgen. Es sieht derzeit aber nicht so aus, dass dies auch nur angesprochen wird.
Es bleibt abzuwarten, was von dem Entwurf tatsächlich übernommen und was noch ergänzt oder gestrichen wird. Auch ist noch völlig unklar, welche Auswirkungen ein neuer Grenzwert auf bestehende Fälle hat. Es dürften doch einige Personen sein, die gerade ein Abstinenzprogramm durchlaufen um eine zukünftige MPU zu bestehen. THC-Konzentrationen über 5 ng/ml sind dabei eher die Ausnahme.
Da noch sehr viele Aspekte unklar sind, kann ich auch keine speziellen Empfehlungen aussprechen, wie sich Personen verhalten sollen, die gerade in einem Abstinenzprogramm sind, weil es eine Auffälligkeit in Zusammenhang mit Cannabiskonsum gab oder ein solches auf sie zukommt.