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Letztes Update am 8. November 2023 von Martin Formann

Die neuen Beurteilungskriterien, gültig ab 01.07.2023

Zur praktischen Umsetzung einheitlicher Bewertungsmaßstäbe der Fahreignung wurden 2005 erstmals die Beurteilungskriterien von der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM) und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP) veröffentlicht.

Die Beurteilungskriterien sollen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie zur Gleichbehandlung und Einzelfallgerechtigkeit in der Fahreignungsbegutachtung beitragen.

Die Entwicklung und der Aufbau der Beurteilungskriterien für die MPU

 Einleitung:

 Die Beurteilungskriterien für die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), umgangssprachlich oft als „Idiotentest“ bezeichnet, sind ein zentrales Instrument zur Einschätzung der Fahreignung von Personen, die den Führerschein aufgrund von Verkehrsverstößen oder anderen Umständen verloren haben, bzw. über die Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen. Seit ihrer erstmaligen Veröffentlichung im Jahr 2005 haben sich die Beurteilungskriterien kontinuierlich weiterentwickelt und an die sich verändernden Anforderungen und Erkenntnisse angepasst. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die Entwicklung und den Aufbau der Beurteilungskriterien.

 Entwicklung der Beurteilungskriterien:

 Die ersten Beurteilungskriterien wurden 2005 eingeführt und bildeten von nun an die Grundlage für die MPU. Sie wurden entwickelt, um ein standardisiertes Verfahren zur Bewertung der Fahreignung einzuführen und eine einheitliche Grundlage für Gutachter zu schaffen. Seitdem haben regelmäßige Aktualisierungen stattgefunden, um den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Die Entwicklung der Beurteilungskriterien basiert auf einer breiten Basis von Fachwissen und Erfahrungen aus verschiedenen Disziplinen wie Psychologie, Medizin, Verkehrsrecht und Verkehrssicherheit. Expertengremien, bestehend aus Fachleuten aus diesen Bereichen, arbeiten eng zusammen, um die Beurteilungskriterien kontinuierlich zu überprüfen und anzupassen.

Aufbau der Beurteilungskriterien:

Die Beurteilungskriterien gliedern sich in verschiedene Bereiche, die spezifische Aspekte der Fahreignung abdecken. Die Beurteilungskriterien umfassen folgende Hauptbereiche:

 

  1. Medizinische Untersuchung:
    In diesem Bereich werden medizinische Aspekte wie körperliche und neurologische Untersuchungen, Vorerkrankungen oder Einnahme von Medikamenten bewertet. Das Ziel ist es, potenzielle gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Erkrankungen zu identifizieren, die sich auf die Fahreignung auswirken könnten.Auch werden die Anforderung an Ärzte und Labore vorgegeben, die Untersuchungen durchführen, insbesondere was Abstinenznachweise angeht.

    Hinweis: In den Beurteilungskriterien 4. Auflage ist festgelegt, dass Untersuchungen, insbesondere Programme zum Abstinenznachweis, nur noch von entsprechend qualifizierten und neutralen Stellen durchgeführt werden dürfen. Demnach werden Abstinenzprogramme, die in Verbindung mit MPU Beratungsstellen durchgeführt wurden, nicht mehr anerkannt.

     

  2. Psychologische Untersuchung:
    Dieser Bereich befasst sich mit der Bewertung psychologischer Faktoren, die die Fahreignung beeinflussen können. Dazu gehören Persönlichkeitsmerkmale, Verhaltensmuster, Umgang mit Stresssituationen, Impulskontrolle, Konsummuster psychoaktiver Substanzen und der Einstufung und möglicherweise vorliegende psychische Erkrankungen. Ziel ist es, Hinweise auf ein erhöhtes Risiko für erneute Verkehrsverstöße oder ein unsicheres Fahrverhalten zu erhalten.

     

    Die unterschiedlichen Anlassgruppen (z. B. Alkohol, Drogen, Verkehrsdelikte usw.) sind in verschiedene Hypothesen unterteilt, die wiederum entsprechende Kriterien beinhalten. Die Kriterien wiederum enthalten Indikatoren und Kontraindikatoren. Bei den Kriterien für die jeweilige Hypothese gibt es solche, die für die Einordnung der Problematik herangezogen werden und dann die Kriterien, die für eine positive Prognose erfüllt sein müssen.

Beurteilungskriterien 4. Auflage

 Aktuell ist die 4te Auflage der Beurteilungskriterien veröffentlicht. Das Datum für die verbindliche Anwendung in der Fahreignungsbegutachtung ist der 01.07.2023.

 Folgend ein Auszug der wichtigsten Veränderungen:

 

  • Der Begriff (Substanz-) Missbrauch ist weggefallen.
    Ersetzt wurde der Begriff durch den in DSM-5 verwendeten Bergriff der Substanzgebrauchsstörung und den in ICD-10 verwendeten Begriff des schädlichen Gebrauchs.
  • Erweitert und ergänzt wurde die Hypothese Dauermedikation mit fahrsicherheitsrelevanten Arzneimitteln. Dies betrifft insbesondere den Bereich des medizinisch induzierten Cannabis.
  • Deutlich erweitert wurde die Hypothese  D 4, die das Trennverhalten bei Cannabiskonsumenten betrifft.
  • Die Bestimmungsgrenzen für Drogenabstinenznachweise wurden geändert.
  • PEth wurde als neuer Alkoholmarker zugelassen.
  • Bei den V Hypothesen wurden Risikophänomene von Rasern und Posern ergänzt. In dieser Hypothese wurden auch die Kriterien und Indikatoren bei hohem Aggressionspotential und mangelnder Impulskontrolle erweitert.
  • Für die Hypothesen A 2 und D 2 (fortgeschrittene Problematik) wurden neue Begriffe wie problematische Konsummotive,  – Konsumumstände eingeführt. Bei A 2 kommen noch problematische Trinkstile hinzu.
  • Ab einer fortgeschrittenen Problematik wurden in den A und D Hypothesen die Mindestdauer von Abstinenznachweisen auf 15 Monate erhöht. Dies gilt, wenn keine qualitative Entwöhnungsbehandlung durchgeführt wurde. Diesbezüglich wurde Begriff „Selbstheiler“ eingeführt.

Aktualisierte Anleitung zu MPU Vorbereitung erhältlich!

Alle Anleitungen zur MPU Vorbereitung wurden auf die neuen Beurteilungskriterien 4. Auflage ergänzt, erweitert und angepasst.

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Meine Videos zu den Änderungen.